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BGB § 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen

BGB § 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen

[ Auszug: Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleic ... ]